Chilenische Staatsbürger benötigen kein Visum für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tagen), wenn der Zweck Tourismus, Besuch, Geschäftsreisen oder kurze Kurse ist, sofern keine bezahlte Arbeit ausgeübt wird.
Aber für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, zum Leben, Arbeiten oder Studieren, muss ein nationales Visum bei der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile vor der Einreise beantragt werden.
Wichtig: Das nationale Visum für einen längeren Aufenthalt wird in der Botschaft in Santiago beantragt – und kann nicht innerhalb Deutschlands als Tourist beantragt werden.


✔ Gültiger chilenischer Reisepass (in der Regel mit ausreichender Restgültigkeit von mehreren Monaten).
✔ Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
✔ Geeignete Krankenversicherung (für Tourismus oder für den Aufenthalt).
✔ Nachweis über finanzielle Mittel oder Arbeitsvertrag (je nach Visumstyp).
✔ Unterkunftsnachweis oder Einladungsschreiben, falls erforderlich.